Mitarbeiterschulung (E-Learning) zum Bundesdatenschutzgesetz
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
Das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, die bei der Verarbeitung personenbezogener Daten tätigen Personen mit den Vorschriften des BDSG vertraut zu machen (§ 4g Abs. 1 BDSG).
BDSG-Wissen.de
BDSG-Wissen.de bietet Ihrem Unternehmen mit E-Learning die Möglichkeit, die notwendige Schulung der Mitarbeiter flexibel und in kürzester Zeit mit dokumentiertem Nachweis und zu einem fest kalkulierten Kosten- und Zeitaufwand vor Ort im Betrieb durchzuführen.
BDSG-Wissen wurde 2010 als pädagogisch, inhaltlich und gestalterisch herausragendes IKT-basiertes Bildungsmedium mit dem Comenius EduMedia Siegel 2010 ausgezeichnet.
Inhalte
Die Inhalte von BDSG-Wissen.de umfassen denAnwendungsbereich des BDSG, die Rechte und Pflichten der Beteiligten, die Zweckmäßigkeit der Erhebung, die Nutzung und Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechtsgrundlagen, die Rechte der Betroffenen und die Datensicherheit.
Autoren
Die Autoren von BDSG-Wissen.de sind die Anwälte Dr. Frank Bongers, Dr. Bernd Ohlendorf und Jan-Marcus Rossa der Sozietät ESC Esche Schümann Commichau.
Drei große Unternehmen im DAX und zwei internationale Konzerne testen im Rahmen eines Pilotprojekts anonymisierte Stellenbewerbungen in Deutschland. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Am 11.06.2010 tritt die dritte Novelle des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft. Über die sogenannte “Scoring-Novelle”, die bereits am 01.04.2010 in Kraft getreten ist, haben wir berichtet.